Menschenrechte & politische Bildung

Der kleine, aber weltoffene Bezirk Josefstadt trägt seit Kurzem auch den ehrenden Titel „Menschenrechtsbezirk“. Ein schöner Name für jenen Bezirk, in dem sich das größte Landesgericht (LG für Strafsachen Wien), die größte Staatsanwaltschaft (StA Wien) und das größte Gefangenenhaus Österreichs (JA Wien-Josefstadt) befinden.

Am 10. Dezember 1948 wurde in Paris die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verkündet. Der wesentliche Fortschritt, den die demokratischen Rechtsstaaten Europas nach 1945 erzielt haben, ist die inhaltliche Absicherung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaat durch Staatengemeinschaften (Europarat, EU) und internationale Abkommen, die auch gerichtliche Kontrolle (EGMR, EuGH) sowie Sanktionen bei Verstößen von Mitgliedstaaten vorsehen. Demokratie und Rechtsstaat sind „siamesische Zwillinge“: Nur im Rechtsstaat können demokratische Rechte und ein wirksamer Schutz der Menschenrechte durch unabhängige Gerichte garantiert werden.
Im von der britischen Zeitschrift „The Economist“ jährlich erstellten „Democracy Index“ (www.eiu.com/topic/democracy-index) wurden jedoch auch bei zahlreichen EU-Mitgliedstaaten (u. a. Österreich) Mängel an politischer Bildung aufgezeigt. Hier setzt der Verein „Justizgeschichte und Rechtsstaat“ an: Sein Ziel ist es, allen die Bedeutung des demokratischen Rechtsstaats, der Menschenrechte und der Wertegemeinschaft der Europäischen Union anschaulich nahezubringen. Um das Wissen über diese Werte zu vertiefen, lädt der Verein zu einer Ausstellung ein und stellt Unterrichtsmaterialien für Schulen zur Verfügung, die über die Vereinswebsite (www.justizgeschichte-rechtsstaat.at) abrufbar sind.
Eine Kooperation mit dem jungen Menschenrechtsbezirk Josefstadt, um der für politische Bildung so wichtigen Ausstellung „Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaat“ eine dauernde Heimstätte zur Verfügung zu stellen, wäre somit ein großer Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger Wiens und weit darüber hinaus. Die Ausstellung war von 4. September 2019 bis zum 31. Jänner 2020 im Bezirksmuseum Josefstadt zu sehen.

Gastautor: Mag. Friedrich Forsthuber ist seit 2010 Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien und Obmann der Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung. Er engagiert sich als Obmann des 2018 gegründeten Vereins „Justizgeschichte und Rechtsstaat“.

 

100 Jahre Verfassung & die Josefstadt

Vor 100 Jahren, am 1. Oktober 1920, wurde das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz beschlossen. Hans Kelsen (1881–1973) zählt zu den Architekten dieser Verfassung, die im Kern bis heute in Kraft ist. Er lebte von 1912 bis 1930 in der Wickenburggasse 23 im Achten. Eine Gedenktafel mit Porträtrelief von Ferdinand Welz wurde am 22. Oktober 1981 (lt. POREM 1971) an der Fassade des Gebäudes angebracht. 1930 verließ Kelsen Wien und die Josefstadt, um eine Professur in Köln anzunehmen. 1933 von den Nationalsozialisten des Amts enthoben, lehrte er Völkerrecht in Genf. Von 1936 bis 1938 unterrichtete er in Prag, wo seine Lehrveranstaltungen durch Störaktionen der Nationalsozialisten kaum geordnet abgehalten werden konnten. Im Alter von 60 Jahren emigrierte Kelsen 1940 in die USA, wo er in Kalifornien an der Universität Berkeley unterrichtete und bis zu seinem Tod 1973 lebte. 

▶ www.kelseninstitut.at 


Ausgabe 04/2020