Rechtstipp: von der Geschäftsidee zum Unternehmen

Sich selbstständig zu machen und das eigene Business zu starten ist für viele Menschen ein besonderer Schritt im Leben. Damit die Herausforderung nicht zur Überforderung wird, sollte man die Gründung gut vorbereiten und dabei auch einige juristische Aspekte berücksichtigen.

Von Mag. Balazs Esztegar

Hat man erst mal eine gute Geschäftsidee und möglicherweise auch einen Standort, beginnt die
eigentliche Planung. Eine zentrale Frage ist dabei die Wahl der richtigen Rechtsform. Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH – es gilt, Pro und Contra jeweils gegeneinander abzuwägen und die für die eigenen Bedürfnisse passende Rechtsform auszusuchen. Daran knüpfen nämlich zahlreiche erhebliche Fragen an, etwa die Besteuerung der Einnahmen, die spätere Beteiligung anderer Personen oder auch eine mögliche persönliche Haftung. Nicht immer ist die vermeintlich günstigste Alternative, in der Regel das Einzelunternehmen, auch langfristig die beste Wahl. Umgekehrt wäre es auch falsch, in allen Fällen die Gründung einer GmbH vorzusehen.

Weitere wichtige Fragen stellen sich bei der Wahl des Firmennamens. In Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform kann oder muss eine Eintragung ins Firmenbuch erfolgen. Schlauerweise sollte man daher bei der Wahl des Firmennamens bereits vorab prüfen, ob gleichlautende Firmen bereits eingetragen sind bzw. ob der gewünschte Name sich überhaupt zur Eintragung eignet.

Neben der Prüfung des Firmenbuchs darf man in diesem Zusammenhang auch Markenrechte anderer Unternehmen nicht außer Acht lassen: Es kann passieren, dass der gewählte Firmenname unbeabsichtigt in fremde Markenrechte eingreift. Auch hier kann eine vorherige Recherche viel dazu beitragen, kostspielige Auseinandersetzungen von vornherein zu vermeiden.

Soll für das Unternehmen ein Büro oder Geschäftsraum angemietet werden, sollte ein besonderes
Augenmerk auf die Regelungen im Mietvertrag gelegt werden. Gerne wird dabei übersehen, dass
Mietverträge von Geschäftsräumen durchaus lange Laufzeiten haben können und eine vorherige Kündi-
gung regelmäßig nur möglich ist, wenn eine solche Regelung ausdrücklich im Vertrag vorgesehen wurde.

Schließlich bringt die Einstellung von Mitarbeiter:innen eine ganze Reihe rechtlicher Themen mit
sich. Hier sollte man als Unternehmer:in sorgfältig genug sein und einen Arbeitsvertrag vorsehen, der
sinnvolle und durchsetzbare Regelungen enthält und der geltenden Rechtslage entspricht. Wer sich
auf kostenfreie Vorlagen aus dem Internet verlässt, wird im Streitfall häufig das Nachsehen haben.

Die oben angeführten Punkte geben nur einen kurzen Überblick darüber, worauf man bei der Unternehmensgründung achten sollte. Um sicherzugehen, dass man bei diesem wichtigen Vorhaben die richtigen Schritte setzt, empfiehlt es sich daher im Einzelfall jedenfalls, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.


Mag. Balazs Esztegar LL.M. ist Rechtsanwalt in 1080 Wien und berät und vertritt vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen in Fragen des Wirtschaftsrechts. Im Spektrum seiner anwaltlichen Tätigkeit bilden Unternehmensgründung und Gesellschaftsrecht, aber auch Marken- und Wettbewerbsrecht zentrale Aspekte. Er ist Vortragender in mehreren Fortbildungsreihen für Unternehmer:innen und darüber hinaus Experte und Fachautor im Bereich Staatsbürgerschaftsrecht.


www.esztegar.at