Rechtstipp: Unternehmensnachfolge

Eine Unternehmensnachfolge kann durch vielfältige Vorgänge ausgelöst werden. Neben der Pensionierung des bisherigen Unternehmers können berufliche oder persönliche Veränderungen eine Rolle spielen. In jedem Fall bringt eine Unternehmensnachfolge eine Reihe juristischer Fragen mit sich, wie etwa:

• Darf die/der Nachfolger:in den alten Namen des Unternehmens weiterführen?

• Inwieweit ist die/der Nachfolger:in an bestehende Verträge gebunden?

• Was passiert mit einem bestehenden Mietvertrag für das Geschäftslokal?

• Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer:innen im Zusammenhang mit der Betriebsnachfolge?

• Wer haftet für allfällige Verbindlichkeiten aus früheren Geschäftsbeziehungen?

• Soll sich die Rechtsform des Unternehmens ändern?

• Welche administrativen und behördlichen Schritte sind für den Unternehmensübergang notwendig?

Schlechte Vorbereitung und mangelnde Sorgfalt können schnell dazu führen, dass vermeintlich unbedeutende Aspekte sich zu bösen Überraschungen auswachsen. Nicht zuletzt hängt vieles von der Rechtsform ab. Es macht einen Unterschied, ob die Unternehmensnachfolge in einem Einzelunternehmen stattfindet oder ob Anteile an einer GmbH übertragen werden sollen.

Gefahren können im Detail lauern: So wissen beispielsweise viele Unternehmer:innen nicht, dass mit der Übernahme und Fortführung eines Unternehmens die unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse, somit auch allfällige Schulden, des Veräußerers übernommen werden. Im Hinblick auf Arbeitnehmer:innen wäre etwa zu beachten, dass die Belegschaft mitsamt den bisher erworbenen Ansprüchen übernommen wird, die Arbeitnehmer:innen aber dem Betriebsübergang auch widersprechen können. Eine weitere Überraschung kann das Mietrecht bereithalten, denn die Veräußerung eines Unternehmens kann die/den Vermieter:in unter Umständen zur Anhebung des Mietzinses berechtigen. In manchen Fällen wird man schließlich auch auf Markenrechte oder sonstige Schutzrechte Bedacht nehmen müssen.

Neben einem Rechtsanwalt wird man regelmäßig gut daran tun, eine/n Steuerberater:in beizuziehen und die beiden Expert:innen miteinander zu vernetzen, um die Unternehmensnachfolge bestmöglich vorzubereiten und geordnet abzuwickeln. Eine individuelle und rechtzeitig in Anspruch genommene Rechtsberatung schafft für alle Beteiligten die größtmögliche Rechtssicherheit.

Mag. Balazs Esztegar LL.M. ist Rechtsanwalt in 1080 Wien und berät und vertritt vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen in Fragen des Wirtschaftsrechts. Im Spektrum seiner anwaltlichen Tätigkeit bilden Unternehmensgründung und Gesellschaftsrecht, aber auch Marken- und Wettbewerbsrecht zentrale Aspekte. Er ist Vor- tragender in mehreren Fortbildungsreihen für Unternehmer:innen und darüber hinaus Experte und Fachautor im Bereich Staatsbürgerschaftsrecht.

www.esztegar.at